Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Spitex Baselbiet GmbH (nachfolgend „Spitex Baselbiet“) und ihren Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörigen. Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Pflege, Betreuung, hauswirtschaftlichen Unterstützung sowie für weitere Zusatzleistungen, die durch die Spitex Baselbiet erbracht werden. Ergänzend gelten allfällige Zusatzvereinbarungen sowie aktuelle Tarifblätter der Spitex Baselbiet. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gelten diese AGB als akzeptiert, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Leistungsangebot und Leistungserbringung

Die Spitex Baselbiet erbringt ambulante Dienstleistungen mit dem Ziel, Klientinnen und Klienten ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), Betreuung und Begleitung im Alltag, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Nachtwachen und weitere ergänzende Dienstleistungen.

Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen erfolgt individuell und basiert auf einer vorgängigen Bedarfsabklärung. Die Spitex Baselbiet ist bemüht, die vereinbarten Leistungen zuverlässig, fachgerecht und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse zu erbringen. Änderungen im Leistungsumfang können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der personellen und betrieblichen Möglichkeiten der Spitex Baselbiet.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertragsverhältnis zwischen der Spitex Baselbiet und der Klientin oder dem Klienten kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande. Grundlage der Zusammenarbeit bildet in der Regel eine Bedarfsabklärung, in welcher Umfang und Art der Leistungen festgelegt werden.

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die Spitex Baselbiet behält sich vor, Dienstleistungen abzulehnen oder einzustellen, sofern wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn eine sichere oder fachgerechte Leistungserbringung nicht gewährleistet werden kann.

4. Tarife und Abrechnung

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäss den jeweils gültigen Tarifen der Spitex Baselbiet. Pflegeleistungen im Rahmen des KVG werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verrechnet, während Leistungen ausserhalb des KVG, insbesondere im Bereich Betreuung und Hauswirtschaft, grundsätzlich privat zu bezahlen sind.

Die erbrachten Leistungen werden zeitlich erfasst, wobei die Abrechnung in Einheiten von fünf Minuten erfolgt. Dadurch kann die effektiv verrechnete Einsatzzeit geringfügig von der bei der Bedarfsabklärung vereinbarten Einsatzdauer abweichen.

Bei KVG-pflichtigen Leistungen können Wegzeiten gemäss den geltenden gesetzlichen und tariflichen Vorgaben verrechnet werden. Zusätzliche Leistungen, Materialkosten sowie kurzfristige Zusatzaufträge können separat verrechnet werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich und ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

5. Kostenübernahme und Kostenbeteiligung

Pflegeleistungen gemäss KVG werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung teilweise von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Die Klientin oder der Klient trägt in jedem Fall die gesetzlich festgelegte Franchise, den Selbstbehalt sowie die kantonal geregelte Patientenbeteiligung.

Kosten für Leistungen, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind, werden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Eine allfällige Beteiligung durch Zusatzversicherungen ist möglich, wird jedoch individuell durch die jeweilige Krankenkasse geprüft und kann nicht garantiert werden.

Die Klientin oder der Klient bleibt unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme durch Versicherungen oder Dritte zahlungspflichtig.

6. Termine, Einsatzzeiten und Absagen

Vereinbarte Einsätze gelten als verbindlich. Die Klientinnen und Klienten verpflichten sich, vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen. Absagen müssen grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz erfolgen.

Bei nicht fristgerechter Absage oder bei Nichterscheinen kann der geplante Einsatz vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen behält sich die Spitex Baselbiet weitere Massnahmen vor.

In dringenden Fällen oder bei unvorhergesehenen Ereignissen bemüht sich die Spitex Baselbiet um flexible Lösungen im Interesse der Klientinnen und Klienten.

7. Mitwirkungspflichten der Klientinnen und Klienten

Die Klientinnen und Klienten sind verpflichtet, alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen wahrheitsgemäss und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Gesundheitszustand, zu bestehenden Behandlungen sowie zu allfälligen Risiken.

Zudem ist sicherzustellen, dass der Zugang zur Wohnung gewährleistet ist und die notwendigen Rahmenbedingungen für eine sichere und fachgerechte Betreuung vorhanden sind. Haustiere sind während des Einsatzes so zu halten, dass die Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleistet ist.

Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Spitex Baselbiet und den Klientinnen und Klienten bildet die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Betreuung.

8. Haftung

Die Spitex Baselbiet haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Für Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben der Klientin oder des Klienten zurückzuführen sind, übernimmt die Spitex Baselbiet keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch Dritte oder durch Umstände entstehen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Spitex Baselbiet liegen.

9. Datenschutz

Die Spitex Baselbiet verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die Bearbeitung der Daten erfolgt ausschliesslich im Rahmen der Leistungserbringung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Die elektronische Bearbeitung und Speicherung von Gesundheitsdaten erfolgt unter Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen.

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Spitex Baselbiet enthalten.

10. Schweigepflicht

Sämtliche Mitarbeitenden der Spitex Baselbiet unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen über Klientinnen und Klienten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitergegeben.

11. Notfälle

In medizinischen Notfällen ist die Spitex Baselbiet berechtigt, geeignete medizinische Fachpersonen, Angehörige oder Rettungsdienste zu kontaktieren, sofern dies im Interesse der Klientin oder des Klienten erforderlich ist.

12. Änderungen der AGB

Die Spitex Baselbiet behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die aktuelle Version, die auf der Website veröffentlicht ist. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die jeweils aktuelle Version kann jederzeit auf der Website eingesehen werden.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Spitex Baselbiet und ihren Klientinnen und Klienten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Muttenz, Basel-Landschaft.

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